2. bundesweiter Rauchmeldertag 2015

Neben der Installation von Rauchmeldern, die in Hessen seit dem 01.01.2015 in allen Wohngebäuden verpflichtend ist, ist auch eine regelmäßige Wartung der Rauchmelder ausschlaggebend für deren sachgemäße Funktion. Der beste Rauchmelder im Haus oder der Wohnung nützt nichts, wenn dessen Batterie leer, oder der Rauchmelder selbst stark verdreckt ist. 

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Die Wartung von Rauchmeldern erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber in Ordnung sind, muss die Prüftaste des Rauchmelders gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Sendet der Rauchmelder einen Regelmäßigen Warnton aus, so ist der Austausch der Batterie erforderlich. Weiterhin sollten die Öffnungen des Rauchmelders auf Staub oder Flusen kontrolliert werden, da bei starker Verschmutzung die Funktion des Rauchmelders beeinträchtigt sein kann. Zuletzt sollte noch geprüft werden, ob sich die Nutzung eines Raumes geändert hat und ob sich daraus evtl. die Pflicht zur Anbringung eines Rauchmelders in dem betreffenden Zimmer ergibt.

In Mietwohnungen ist für die Anbringung der Rauchmelder der Vermieter verantwortlich, die Betriebsbereitschaft muss jedoch der Mieter der Wohnung sicherstellen, sofern der Vermieter diese Aufgabe nicht übernimmt bzw. eine Fachfirma hierzu beauftragt.

Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht in Hessen finden sie unter folgenden Links: 

Rauchmelderpflicht in Hessen

Rauchmelder-lebensretter.de

  

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