Zum 31.12.2014 endet in Hessen die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern. Daher sollten zum Jahreswechsel alle Haushalte über Rauchmelder verfügen. Die hessische Bauordnung (HBO) regelt die Installation von Rauchmeldern in §13 Absatz 5.
Worauf sollte beim Kauf von Rauchmeldern geachtet werden?
Achten sie beim Kauf von Rauchmeldern auf die CE-Kennzeichung mit dem Hinweis auf die DIN EN 14604 oder das VdS-Prüfzeichen. Sie erhalten Rauchmelder in der Regel in Elektronikfachmärkten oder auch Baumärkten.
Worauf ist beim Einbau von Rauchmeldern zu achten?
Rauchmelder sollten in der Raummitte an der Zimmerdecke montiert werden, da Brandrauch nach oben steigt. Bei der Montage sollte auf einen Abstand von ca. 50 cm zu den Wänden geachtet werden. Weiterhin sollten Rauchmelder nicht in der Nähe von Lüftungsschächten oder starker Zugluft befinden. Nach der Montage sollten Rauchmelder nicht durch Möbelstücke oder ähnliches zugestellt werden.
Wer ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig?
Für den Einbau von Rauchmeldern ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung zuständig. In einer Mietwohnung ist das meist der Vermieter. Für die Betriebsbereitschaft ist jedoch der Nutzer der Wohnung, also der Mieter verantwortlich.
Wo sollten oder müssen Rauchmelder angebracht werden?
Nach der hessischen Bauordnung (HBO) sind Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, zu montieren.
Hier sehen sie einige Bespiele für die Montage von Rauchmeldern.
Abbildungen: Rauchmelder-lebensretter.de
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder und Rauchmelderpflicht in Hessen finden sie unter folgenden Links:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport – Informationen zu Rauchwarnmeldern