Nach der ersten Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist man nicht für alle Ewigkeiten berechtigt, Atemschutzgeräte zu tragen. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert praxisnahe Übung und die regelmäßige Feststellung der körperlichen Eignung.
Genau heißt das für eine Atemschutzgeräteträger, dass er oder sie drei Dinge erfüllen muss, um ein Atemschutzgerät zu tragen:
- gültige ärztliche Untersuchung inklusive Belastungs-EKG (mindestens alle drei Jahre)
- eine Einsatzübung oder einen Einsatz unter Atemschutz in den letzten 12 Monaten
- eine Belastungsübung in den letzten 12 Monaten
Eine ärztliche Untersuchung hat jeder schon einmal gehabt und von einem Einsatz unter Atemschutz hat man als Fan dieser Seite auch sicherlich ein gewisse Vorstellung. Aber was ist bei der Feuerwehr eine „Belastungsübung“?
Die Belastungsübung soll die ausreichende Fitness eines Atemschutzgeräteträgers für den Einsatz feststellen. Die Übung wird mit vollständiger Feuerschutzausrüstung und Atemschutzgerät durchgeführt. Im ersten Teil der Belastungsübung werden einfache Aufgaben an Geräten durchgeführt, wie sie ähnlich auch in Fitnessstudios zu finden sind. Dazu gehört in Marburg das zügige Gehen einer Steigung auf einem Laufband, das Strampeln auf einem Fahrradergometer und das Steigen von 20 Metern auf einer Endlosleiter. Die Geschwindigkeit und die Dauer der Übungen sind jeweils genau vorgegeben.
Im zweiten Teil der Belastungsübung wird eine Orientierungsstrecke begangen. Diese befindet sich in einem abgedunkelten und vernebelten Raum. In einer Gruppe von 2–4 Feuerwehrangehörigen muss ein Parcours zum größten Teil kriechend zurückgelegt werden. Die Strecke befindet sich in Marburg in einem Gitterkäfig mit drei Stockwerken. Darin befinden sich verschiedenste Hindernisse, die es zu überwinden gilt. Dazu gehören Rampen, Leitern, Türen, schmale Röhren und weitere Engstellen. Teamarbeit ist dabei unerlässlich, gegenseitige Unterstützung selbstverständlich. Andere Stellen sind nur dann passierbar, wenn das Atemschutzgerät vom Rücken genommen wird.
Insgesamt muss eine Arbeit von 80 Kilojoule mit einem Atemluftvorrat von 1600 Litern erbracht werden. Zum Vergleich: zehn Meter Leitersteigen bei dieser Übung entsprechen 10 Kilojoule Arbeit. Ein Mensch atmet im Durchschnitt ca. 500 Liter Luft pro Stunde. Unter Belastung weicht der Luftverbrauch allerdings um ein Vielfaches vom Durchschnittswert ab, sodass die 1600 Liter Atemluft für die ca. halbe Stunde der Belastungsübung durchaus eine gewisse körperliche Fitness voraussetzen. Muss die Übung vorzeitig abgebrochen werden oder reicht der Atemluftvorrat nicht aus, so gilt die Belastungsübung als nicht bestanden und man darf vorerst nicht mehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.
Ist die Belastungsübung allerdings bestanden und sind alle anderen oben genannten Voraussetzungen erfüllt, sollte ein Atemschutzgeräteträger nur dann in den Atemschutzeinsatz gehen, wenn er noch zwei kleineren Bedingungen gerecht wird. Männliche Atemschutzgeräteträger müssen darauf achten, dass sie ihren Bart regelmäßig stutzen. Dieser kann nämlich den luftdichten Sitz der Atemschutzmaske gefährden. Schließlich ist es selbstverständlich, dass man sich vor jedem Einsatz gesund fühlen sollte, denn Eigenschutz geht vor. Wir wollen am Ende jedes Einsatzes genauso gesund und unversehrt nach Hause zurückkehren, wie wir es auch vor dem Alarm gewesen sind.