Zum 31.12.2014 endet in Hessen die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern. Daher sollten zum Jahreswechsel alle Haushalte über Rauchmelder verfügen. Die hessische Bauordnung (HBO) regelt die Installation von Rauchmeldern in §13 Absatz 5.